Absolutismus

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Absolutismus bezeichnet zugleich auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Daher spricht man in der Geschichtswissenschaft traditionell von einem Zeitalter des Absolutismus, mitunter stattdessen auch vom Zeitalter des Barock.

Heute gibt es kaum noch Staaten mit absolutistischer Herrschaft, von vereinzelten Beispielen wie Saudi-Arabien und dem Vatikanstaat abgesehen, wo die Herrschaft aus religiösen Prinzipien abgeleitet wird.

Entstehung und Entwicklung[Bearbeiten]

Zeitlich gesehen entstand der Absolutismus im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit. Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stände. Die privilegierten Stände in den bis dahin bestehenden Ständeordnungen hatten politische Mitspracherechte und Befugnisse. Ausgehend von ähnlichen Ausgangssituationen (die institutionell allerdings sehr unterschiedlich waren) entwickelten sich in Europa sehr verschiedene Ausprägungen des Absolutismus. Den europäischen Staaten war gemeinsam, dass sie alle Herrschaftsgewalt vom obersten Herrscher ableiteten. In der feudalen und ständischen Ordnung des Mittelalters aber waren die Hoheitsfunktionen noch auf die verschieden bevorrechtigten Träger, Adel, Klerus und Städte, verteilt. Seit dem 15. Jahrhundert gelang es den Herrschern aber zunehmend, Hoheitsfunktionen wie z. B. Rechtsprechung oder Verwaltung zu monopolisieren. Vor allem im westlichen, mittleren und nördlichen Europa (z. B. in Spanien, Frankreich, Schweden und Brandenburg-Preußen) war der Absolutismus eine wesentliche Triebkraft für die Herausbildung moderner, europäischer Staatswesen zwischen dem 15. und dem 17. Jahrhundert. Besonders deutlich bildeten sich die Strukturen des absolutistischen Staates in Frankreich heraus.

Während sich die Herrscher traditionell darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben, wurde der ursprüngliche Absolutismus bereits von dem französischen Staatsdenker Jean Bodin als Antwort auf die Schriften der Monarchomachen theoretisch begründet. Hintergrund waren die französischen Religionskriege, zu deren Beendigung ein Souverän mit unumschränkter Macht erforderlich schien, der dem Land Frieden und Sicherheit bringen konnte. Ähnliches lässt sich rund hundert Jahre später für den Staatstheoretiker Thomas Hobbes sagen, dessen Werk Leviathan von 1651 eine Reaktion auf den Englischen Bürgerkrieg darstellte. Der Historiker Eike Wolgast bezeichnet die Errichtung absolutistischer Staatswesen daher als „‚Notstandsdiktatur‘ zur Überwindung der konfessionellen Bürgerkriege“.

Bodin definierte maiestas (Souveränität) als summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas („höchste und von den Gesetzen losgelöste Macht über Bürger und Untertanen“). Der Staat – repräsentiert durch den Monarchen – habe die Aufgabe, die gemeinsamen Belange mehrerer Haushalte in rechte Bahnen zu lenken und somit deren souveräne Gewalt auszuüben, das heißt, der Staat stellt eine absolute, unteilbare und immerwährende Macht dar. Weiterhin führte er in seiner Schrift Sechs Bücher über den Staat den Allmachtsanspruch des Souveräns aus, auf deren Grundlage die späteren absolutistischen Herrschaftssysteme aufgebaut waren. Bodin sprach den absolutistischen Herrschern jedoch nicht ein Recht auf fürstliche Willkür zu, sondern forderte in seinen Werken vielmehr die Achtung der Naturrechte, der göttlichen Gebote sowie den Schutz von Familie und Eigentum. Der Anspruch, der Monarch solle legibus solutus, „von den Gesetzen befreit“ sein, geht auf Formulierungen bei der Konstitution des römischen Prinzipats unter Kaiser Augustus zurück. Der Prinzipat war aber, anders als der 300 Jahre später von Kaiser Diokletian durchgesetzte Dominat keine absolutistische Herrschaftsordnung.

Thomas Hobbes geht in seinem Leviathan von der Fiktion eines Naturzustands aus, der durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander geprägt gewesen sei. Um Frieden nach außen und Sicherheit im Inneren zu erlangen, hätten sie einen Vertrag miteinander geschlossen und einen Souverän eingesetzt, dem sie all ihre individuell-freiheitlichen Rechte abgetreten hätten. Von da an sei dieser Souverän die Quelle sämtlichen Rechts, selber aber an keinen Vertrag gebunden. Der Souverän kann auch ein Monarch sein, Hobbes wurde mit seinem Leviathan zum geistigen Begründer der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Die politischen Begründungen für den praktischen Absolutismus in Frankreich stützten sich allerdings nicht auf ihn, sondern auf göttliches Recht, das der Idee königlicher Souveränität die letzte Überhöhung verlieh.

In Deutschland entwickelte die Naturrechtslehre Samuel von Pufendorfs und Christian Wolffs einen anderen Weg zur Herrschaftslegitimation. Sie gingen von einem doppelten Herrschaftsvertrag aus: Der erste war ein Gesellschaftsvertrag, der den Staat als solchen entstehen ließ. Der zweite war dann der Herrschaftsübertragungsvertrag mit dem künftigen Herrscher. Dies ermöglichte sowohl die Übertragung absoluter Machtfülle als auch die Vereinbarung von Grundgesetzen, die die Macht beschränkten oder von der Zustimmung anderer Institutionen abhängig machten. Damit konnte der Herrscher auf die Erfüllung vorrangiger Staatsziele der inneren und äußeren Sicherheit und der gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichtet werden. Bei völliger Perversion der Staatszwecke oder schwerer Verletzung dieser Grundgesetze war so auch ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher ermöglicht.

Quellen[Bearbeiten]

  • Perry Anderson: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-10950-2.