Brandenburg-Preußen

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Der Name Brandenburg-Preußen bezeichnet die Herrschaftsgebiete der Kurfürsten von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern in der Zeit zwischen 1618, als Kurfürst Johann Sigismund begann, das Herzogtum Preußen in Personalunion zusätzlich zu regieren, und 1701, dem Jahr der Erhebung des Kurfürsten Friedrich III. zum König in Preußen. Der Namens-Zusatz Preußen ist mit der Tatsache begründet, dass sich ihr Gesamtgebiet durch Erwerb des Herzogtums beinahe verdoppelte. Die Königskrönung führte zur Umwandlung des Herrschaftsgebietes in das Königreich Preußen, aus dem der ausgedehnte preußische Zentralstaat entstand.

Ursprünglich beschränkten sich die Besitzungen der hohenzollernschen Markgrafen auf die Mark Brandenburg. Durch dynastische Erbschaften und Käufe hatten sie bereits vor 1618 ein weit verstreutes, bis an den Niederrhein reichendes Herrschaftsgebiet geschaffen (siehe nebenstehende Abbildung).

Verwendet wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft vorwiegend, um die gesamten Hohenzollernlande zu bezeichnen. Der Ausdruck Brandenburg-Preußen wird aber auch manchmal über das Jahr 1701 hinaus verwendet, um den geographischen Bezug zum brandenburgischen Ursprung des preußischen Staates zu betonen.