Kurfürst

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Ein Kurfürst (lat. princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs (Kurwürde) zustand, mit dessen Würde seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden war.

Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Ihre Thronfolger wurden als Kurprinzen bezeichnet, Prinzregenten für einen Kurfürsten als Kuradministratoren. Das Wort Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.