Römisch-deutscher König

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Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist. Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit vermeiden, ebenso wie die moderne Bezeichnung römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrscher des Heiligen Römischen Reiches von den römischen Kaisern der Antike und den deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreiches dient.

Der eigentliche, lateinische Titel des römisch-deutschen Königs lautete während der Ottonenzeit rex Francorum (König der Franken) und seit der späten Salierzeit rex Romanorum (Römischer König oder König der Römer). Daneben war in der Neuzeit der Titel Rex in Germania (König in Germanien) in Gebrauch.