Liste der Wahlen der römisch-deutschen Könige

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Die Wahl des Römisch-deutschen Königs beziehungsweise, später direkt, des römisch-deutschen Kaisers im Heiligen Römischen Reich oblag seit spätestens dem 13. Jahrhundert einem kleinen Kollegium von Reichsfürsten, den Kurfürsten. Die Wahl zum König oder Kaiser geschah auf Lebenszeit. Im Jahre 1356 ließ Kaiser Karl IV. mit der Goldenen Bulle ein Grundgesetz für die Wahl aller künftigen Könige und Kaiser proklamieren.

Die sieben ursprünglichen Kuren, deren Kurfürsten den König der Deutschen oder, seit dem 16. Jahrhundert, direkt den römisch-deutschen Kaiser oder in einigen Fällen den Römisch-deutschen König (den designierten Erben des Kaisers, den vivente imperatore) wählten, waren:

Die geistlichen Kuren[Bearbeiten]