Kurmainz

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Kurmainz war das von den Kurfürsten und Erzbischöfen von Mainz verwaltete Erzstift, das weltliche Herrschaftsgebiet, das als eigenständiges Territorium des Heiligen Römischen Reichs von etwa der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803 existierte. Es gehörte mit Kurköln und Kurtrier zu den drei geistlichen Kurfürstentümern. Den drei rheinischen Erzbischöfen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs und Kaisers zu. Seit 1512 gehörte Kurmainz dem Kurrheinischen Reichskreis an.