Konstitutionelle Monarchie

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Eine konstitutionelle Monarchie ist im weiteren Sinne eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution, constitutio) geregelt und beschränkt wird. Sie steht damit im Gegensatz zur absoluten Monarchie, in der mangels Verfassung die Macht der Monarchen unbeschränkt ist. Diese Definition entspricht meist dem Gebrauch in der englischsprachigen Literatur, wenn von constitutional oder limited monarchy die Rede ist.

Je nachdem, wie weit die Macht des Monarchen beschränkt bzw. wie das Regierungssystem ausgestaltet ist, unterscheidet man zwischen der konstitutionellen Monarchie im engeren Sinne, in der der Monarch immer noch über politischen Gestaltungsspielraum verfügt und Einfluss auf die Regierungsbildung hat, seine Macht aber mit dem Parlament teilen muss, und der parlamentarischen Monarchie, in der der Monarch zumeist eine repräsentative Funktion hat. Diese Definition ist die in der deutschsprachigen Literatur verwendete.

Die konstitutionelle Monarchie war die am weitesten verbreitete Staatsform im Europa des 19. Jahrhunderts. Mit der Zeit entwickelten sich viele dieser Monarchien zu parlamentarischen Monarchien. Heutzutage gibt es weltweit nur noch wenige konstitutionelle Monarchien im engeren Sinne.

Abgrenzung[Bearbeiten]

Häufig werden die Monarchien in absolute (ohne Verfassung und mit unbeschränkter Macht des Monarchen), konstitutionelle (mit Verfassung und Gestaltungsmacht des Monarchen) und parlamentarische (mit Verfassung und repräsentativer Funktion des Monarchen) unterteilt. In den meisten europäischen Ländern aber gab es keine beständige Entwicklung vom Absolutismus zum Parlamentarismus. Oft fanden Wechsel und Rückschritte statt. Möglich war es, dass unter ein und derselben Verfassung mal der Monarch, mal das Parlament die größere Macht hatte, und auch eine Rückkehr zum Absolutismus kam vor.

Von der absoluten Monarchie unterscheidet sich die konstitutionelle in der Regel durch ein Verfassungsdokument. Allerdings hat Großbritannien bis heute kein einheitliches Verfassungsdokument, sondern nur historische Gesetze, die Einfluss auf das politische System haben. Das britische Parlament kann mit einfacher Mehrheit jedes Gesetz und jeden Beschluss wieder ändern. Umgekehrt gab es Monarchien, in denen selbst eine Verfassung die Macht des Monarchen nicht wesentlich einschränkte. Alle heutigen absoluten Monarchien haben Verfassungen, welche dem Monarchen jedoch uneingeschränkte Macht geben.

Die Macht der Volksvertretung in der konstitutionellen Monarchie hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von ihrem Rückhalt im Volk und ihrer politischen Geschlossenheit. Auch wenn in einer Verfassung die Volksvertretung nicht ausdrücklich an der Regierungsbildung beteiligt ist, kann sie de facto den entscheidenden Einfluss darauf ausüben. In manchen Ländern hat in einem Verfassungskampf die Volksvertretung beispielsweise nicht mehr an der Gesetzgebung mitgearbeitet und dem Monarchen den gewünschten Staatshaushalt verweigert, bis der Monarch eine Regierung mit Vertrauensleuten der Volksvertretung einsetzte. Der Monarch ernennt dann nur noch Minister, von denen er weiß, dass sie das Vertrauen einer Mehrheit in der Volksvertretung haben. Eine konstitutionelle Monarchie kann daher gleichzeitig parlamentarisch (im Sinne der Regierungsbildung) sein.

In einigen Fällen ist der Parlamentarismus in der Verfassung selbst verankert. Dabei erhält die Volksvertretung nicht nur die üblichen Kontrollrechte, wie das Zitierrecht, mit dem sie einen Minister in eine Parlamentssitzung rufen kann, wo er Auskünfte geben muss. Die Volksvertretung ist ausdrücklich an der Ernennung von Ministern beteiligt, oder an der Entlassung, oder an beidem. Beispielsweise ernennt der Monarch zwar die Minister, doch die Volksvertretung kann durch ein Misstrauensvotum bekunden, dass sie einen Minister ablehnt. Der Monarch muss ihn dann verfassungsgemäß entlassen. Wegen dieses Risikos ernennt der Monarch nur Minister, von denen er bereits weiß, dass sie eine Mehrheit in der Volksvertretung hinter sich haben.