Parlamentarismus

Aus Twilight-Line Medien

Der Fachbegriff Parlamentarismus bezeichnet diejenigen politischen Systeme, in denen eine Versammlung von Parlamentariern in einem Parlament die Gesetzgebung für das Staatsvolk festlegen. Parlamentarismus ist ein wichtiges Merkmal des parlamentarischen Regierungssystems, in dem das Zentrum politischer Entscheidungskompetenzen beim Parlament liegt, indem dieses etwa auch die Regierung wählt und entlässt, ganz gleich, welche Staatsform der betreffende Staat de jure besitzt.

Hans Kelsen definiert Parlamentarismus als "Bildung des maßgeblichen staatlichen Willens durch ein vom Volke auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes, also demokratisch gewähltes Kollegialorgan, nach dem Mehrheitsprinzip".

Beschreibung[Bearbeiten]

Insbesondere sind die rahmengebenden Regelungen, die Organe und die Prozesse, kennzeichnend für Form und Grad des Parlamentarismus. In dem Begriff Parlamentarismus gibt vor allem der strukturelle Aspekt den Ausschlag, durch den das Parlament seine Handlungsfähigkeit erreicht und effizient seine Aufgaben ausführen kann.

In der Demokratie werden die Mitglieder des Parlaments vom Volk direkt gewählt. In der Demarchie werden die Mitglieder per Los bestimmt. Sie werden als Abgeordnete bezeichnet und finden sich aufgrund gleichgerichteter Ziele in Fraktionen zusammen. Auch außerhalb der Wahlen können sie sich auf eine politische Partei stützen (Parteiendemokratie), bei der sie aber nicht unbedingt Mitglied sein müssen. Ferner ist die Arbeit in Ausschüssen ein Betätigungsfeld im parlamentarischen Alltag der Abgeordneten.

Parlamentarismus ist auch Gegenstand zahlreicher Studien. Immer wieder werden Parlamentarismuscharakteristika im internationalen Vergleich dargestellt. In Parlamenten, die durch Scheinwahlen besetzt werden, hat das Staatsvolk keinen Einfluss. Auch können Parlamente völlig ohne Wahlen durch einen Herrscher oder durch gesellschaftliche Gruppen eingesetzt werden.