Mehrheitswahl

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Eine Mehrheitswahl, schweizerisch Majorzwahl, ist ein Repräsentationsprinzip mit dem Ziel, eine parlamentarische Regierungsmehrheit für eine Partei herbeizuführen. Es bezeichnet ein Wahlverfahren zur Auswahl eines Vorschlages aus einer Reihe vorgegebener Alternativen durch die Mehrheit einer Gruppe von Wählern. Auf diese Weise zeichnet sich die Mehrheitswahl als ein Verfahren zur direkten, personenbezogenen Wahl von Repräsentanten aus. Seltener werden so auch Exekutiven gewählt (z. B. in Schweizer Kantonen).

Die Mehrheitswahl ist insbesondere von der Verhältniswahl abzugrenzen und in der Regel als Persönlichkeitswahl ausgestaltet.

Klassifizierung[Bearbeiten]

Mehrheitswahlen können sowohl in Wahlkreisen, in denen nur eine Person pro Vorschlag gewählt wird, als auch in solchen, in denen mehrere bis alle (Einheitswahl) Personen in einem Vorschlag gewählt werden, durchgeführt werden.