Politische Partei

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Eine politische Partei ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o.Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.

Innerhalb eines Mehrparteiensystems konkurrieren politische Parteien untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen; sie tragen zur politischen Willensbildung bei und bilden insofern eine wichtige Säule der politischen Verfasstheit eines demokratischen Staates. In einem Einparteiensystem ändern sich notwendigerweise auch Struktur und Funktion einer Partei. Eine derartige Partei „neuen Typs“ bekommt in der Regel „totalitären“ Charakter.

Geschichte[Bearbeiten]

Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im englischen Parlament um 1690–1695. Whig und Tory definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die Sozialdemokratie zurück.

Parteien in der modernen Demokratie[Bearbeiten]

In der Massendemokratie erfolgt die politische Willensbildung, indem der Wähler verschiedene Kandidaten oder Listen der einzelnen Parteien wählen kann. Parlamente beschließen Gesetze aufgrund von Mehrheiten. In diesem Prozess kommt den Parteien die Aufgabe der Repräsentation des Wählerwillens gegenüber dem Staate zu.

Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die Nominierung (Benennung) von Kandidaten. Die staatlichen Organe und auch die Wähler erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Themen Stellung nehmen.

Es gibt Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme, was nicht zuletzt durch das jeweils herrschende Wahlrecht bedingt ist. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei, z. B. Vereinigtes Königreich, USA. Hierbei ist nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament vertreten, allerdings bei vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei. Das Verhältniswahlrecht hingegen begünstigt die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien, wobei jedoch im Allgemeinen die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z.B. Niederlande, Deutschland). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist relativ einfach zu vollziehen. Mehrparteiensysteme führen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und bei denen es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits bildet ein Mehrparteiensystem die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit besser ab. In diesem Zusammenhang findet das Medianwählermodell Anwendung.

Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.