Mehrparteiensystem

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Ein Mehrparteiensystem ist (in der Regel im Gegensatz zu einem Einparteiensystem) ein politisches System, in dem zumindest potenziell mehrere Parteien die Politik dieses Staates, insbesondere durch Regierungsbeteiligung, lenken können. Damit erhöht sich die Chance, den politischen Willen des Volkes durch verschiedene Parteien oder aber durch verschiedene Fraktionen und Verbände innerhalb einer Partei zu artikulieren.

Abgrenzung zum Einparteiensystem[Bearbeiten]

Der Begriff der Partei setzt ursprünglich voraus, dass es in einem Land mehrere Parteien gibt, die miteinander im Wettbewerb bei Wahlen stehen. In einem Einparteienstaat hingegen ist nur eine einzige Partei erlaubt, wie in der Sowjetunion oder dem Dritten Reich. Manche Diktaturen wie die DDR oder die Tschechoslowakei ließen zwar mehrere Parteien zu, doch hatte nur eine Partei tatsächliche Macht. Von einem „De-facto-Einparteiensystem“ spricht man daher, wenn ein System aus mehreren Parteien nur zum Schein gebildet wird: Eine der Parteien dominiert folglich das Parteiensystem so stark, dass die anderen Parteien keinen funktionierenden Parteienwettbewerb entfachen können. Beispielsweise spielten in der DDR die „Blockparteien“ im sogenannten „sozialistischen Mehrparteiensystem“ neben der bestimmenden SED keine wesentliche Rolle.

In einer pluralistischen Demokratie sind mehrere Parteien zugelassen oder dürfen sich frei gründen und betätigen. Trotzdem kann es dazu kommen, dass eine der Parteien so stark ist, dass die übrigen nur eine unbedeutende Rolle (eventuell auf lokaler Ebene) spielen. Ein Beispiel für ein solches Hegemonisches Parteiensystem ist Südafrika mit dem ANC als Hegemon (Vorherrscher).