Wahlkreis

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Ein Wahlkreis ist der, in der Regel geographisch zusammenhängende, Teilraum eines Wahlgebietes, in dem Wahlberechtigte über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate abstimmen. Die zu wählende Versammlung kann das nationale Parlament oder das eines Gliedstaates sein.

Das unterscheidet den Wahlkreis begrifflich vom Wahlbezirk (Wahlsprengel), der nur eine organisatorische Einheit der Stimmauszählung ist. Wahlkreise sind spezielle Wahlbezirke.

Herkunft[Bearbeiten]

Der Wahlkreis ist ein frühes Konstrukt der Demokratie. Als die Römische Republik sämtliche italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sogenannte Tribus) eingeteilt, um auf diese Art in Rom vertreten zu sein.