Wahlbezirk

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Ein Wahlbezirk oder Stimmbezirk, in Österreich Wahlsprengel genannt, ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.

Begrifflich unterscheidet man noch den Wahlkreis, in dem schon die konkreten Sitze des zu wählenden Organs entschieden werden. Der Wahlkreis kann je nach Land selbst die kleinste Einheit sein oder sich aus weiteren Wahlbezirken und/oder Wahlsprengeln zusammensetzen.

Grundlagen[Bearbeiten]

Zur konkreten, lokalen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wird das Wahlgebiet in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Während bei vielen Wahlsystemen ein Wahlkreis die Einheit ist, in der ein Abgeordneter (bei Mehrmandatswahlkreisen auch mehrere Abgeordnete) bestimmt wird, hat der Zuschnitt der Wahlbezirke keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diese dienen lediglich der überschaubaren Gestaltung des organisatorischen Ablaufs und sollen vor allem in dünn besiedelten Gegenden Bürgernähe und einfaches Wahrnehmen des Wahlrechts sicherstellen sowie in Städten überlaufene Wahlorte verhindern.

Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand (in Deutschland) bzw. eine Wahlkommission (in Österreich) zugeordnet, die für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang und eine korrekte Auszählung verantwortlich ist (bei Abstimmungen mit den entsprechenden Bezeichnungen: Stimmbezirk, Abstimmungslokal und Abstimmungsvorstand).