Klerus

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Der Klerus (altertümlich auch Klerisei oder Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des geistlichen Standes, der Kleriker.

Die Bezeichnung bezieht sich vornehmlich auf die Stufen des Weihepriestertums im Christentum, wird aber gelegentlich auch auf Verhältnisse außerhalb übertragen und für Kultdiener oder Geistliche anderer Religionen verwandt, zum Beispiel den schiitischen Klerus. Prinzipiell lässt sich von Klerus jedoch nur dann reden, wenn es innerhalb einer religiösen Gemeinschaft eine Gruppe Amtsträger mit priesterlichen oder vergleichbaren Funktionen gibt, die deutlich von den übrigen Gläubigen – den Laien – abgehoben ist. Dies ist beispielsweise im sunnitischen Islam, aber auch in den meisten protestantischen Kirchen, die ein reformatorisches Verständnis vom allgemeinen Priestertum aller Gläubigen vertreten, nicht oder nur eingeschränkt der Fall. Im allgemeinen Sinn spricht man auch von der Geistlichkeit.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort Klerus (clerus, davon abgeleitet auch engl. clergy, frz. clergé usw.) geht auf griechisch kleros zurück, das eigentlich so viel wie „Scherbe“ bedeutete, in einem besonderen Sinne dann „Los, als Los gebrauchte Scherbe“ (vgl. Scherbengericht), und daher schließlich „durch Los zugefallener Erb- oder Anteil“. Seine heutige, also theologische Bedeutung „ausgewählter Priesterstand“ knüpft wohl an das erste Kapitel der Apostelgeschichte an, in dem beschrieben wird, wie Matthias durch Losentscheid zum zwölften Apostel bestimmt wird (Apg 1,17: τὸν κλῆρον τῆς διακονίας ταύτης), jedenfalls kam sie in der griechischen und lateinischen Kirchensprache der Alten Kirche auf. Vermutlich datiert die Begriffsprägung um das Jahr 200 n. Chr., zumindest findet sich der Ausdruck noch nicht in den Schriften der Apostolischen Väter; erstmals begegnet er bei Tertullian (z.B. De Monogamia 12: ‚Unde enim Episcopi et Clerus? Nonne de omnibus?‘, dt. „Denn woher sind die Bischöfe und der Klerus genommen? Doch wohl aus der Masse der Christen.“), wenig später dann bei Origenes (9. Homilie zu Jeremia) und Clemens von Alexandria (Quis dives salvetur 42).

Status[Bearbeiten]

Ein Kleriker ist in der katholischen, orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments empfangen hat. Den Klerus dieser Kirchen kann man daher auch als Weihestand bezeichnen. In der römisch-katholischen und in den orthodoxen Kirchen können nur Männer das Weihesakrament empfangen.

Kleriker sind damit Diakone, Priester und Bischöfe. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die Gläubigen, die das Weihesakrament nicht empfangen haben, als Laien.

Als äußere Zeichen der Zugehörigkeit zum Klerus sind bestimmte Formen der Kleidung (Kollar oder Beffchen, Talar oder Soutane, Birett, Pileolus, Kamilavka) und der Haartracht (Tonsur, Bart, Zopf) üblich, die je nach Konfession oder Tradition variieren. Bei der Feier von Gottesdiensten tragen Kleriker liturgische Gewänder.

Für die Anerkennung der Weiheämter in und zwischen den verschiedenen Kirchen ist die Lehre der apostolischen Sukzession von Bedeutung, d.h. die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes und damit des Priestertums ausgehend von den nach kirchlicher Ansicht durch Christus in dieses Amt eingesetzten Aposteln.