Diakon

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Der Diakon (gr. diákonos „Diener, Helfer, Bote“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (martyría „Zeugnis“) und Gottesdienst (Liturgie, leiturgía „Gemeindedienst“). Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten – und wohl damit verbunden auch der Eucharistie.

In den römisch-katholischen, orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirchen bildet die Weihe zum Diakon, der Diakonat, die erste Stufe des Weihesakraments (die zweite Stufe ist das Priester-, die dritte das Bischofsamt). Die Eingliederung in die Gemeinschaft der Geistlichen, den Klerus, geschieht durch die sakramentale Weihe, die durch das vom Bischof gesprochene Bittgebet um die Ausgießung des Heiligen Geistes und die im Amt benötigten Gnadengaben sowie die Handauflegung des Bischofs auf das Haupt des zu Weihenden vollzogen wird.

In der evangelischen – vor allem der reformierten – Tradition wird der Diakon entsprechend Calvins Genfer Kirchenordnung als eines der vier kirchlichen Ämter angesehen. Obliegt den Pastoren die Verkündigung, den Presbytern die Gemeindeleitung und Gemeindezucht sowie den Lehrern die Erziehung, so haben Diakone die Aufgabe, sich um die Armen, Bedürftigen und Kranken zu sorgen und sich um die Verwaltung zu kümmern. So gehörte etwa das Krankenabendmahl im Anschluss an die viermal jährlich stattfindenden Abendmahlsfeiern zu ihren Aufgaben.

Das Diakonat bezeichnet auch das Wohn- oder Amtsgebäude eines Diakons.