Kirchliches Amt

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Das kirchliche Amt zeichnet sich durch eine dauerhafte Übertragung auf den entsprechenden Amtsträger sowie durch eine rechtliche und christlich-theologische Begründung aus. Die Ausprägung der Ämterstruktur gehört zu den grundlegenden Elementen einer jeden Kirche.

Ein Amtsträger ist eine (qualifizierte) Person, die innerhalb einer Verwaltung als die weisungsgebundene Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens (der Administration) beauftragt ist. Der institutionelle Rahmen einer Verwaltung sorgt für die Einhaltung eines Regelsystems, dass das soziales Verhalten und Handeln allgemein von Individuen, Gruppen bzw. -mitgliedern und Gemeinschaften in einer definierten Weise formt, stabilisiert und lenkt, so dass es im Ergebnis für andere Interaktionsteilnehmer erwartbar wird. Damit besteht der Auftrag des organisierten Verwaltens darin einen Aufgabenkomplex aufgabenbezogen zu erfassen, betreuen, leiten, lenken, sanktionieren und somit das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften, hier innerhalb kirchlicher Strukturen, zu verwirklichen.