Laie (Religion)

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Ein Laie (von laós „Volk“ über laikós ‚zum Volk gehörig‘ und kirchenlateinisch laicus ‚der (kirchliche) Laie‘) ist ein Angehöriger einer Religionsgemeinschaft, der kein geistliches Amt innehat, also kein Kleriker ist. In der Gesamtheit spricht man auch vom Laienstand. Der Begriff Laie wird vornehmlich im Christentum verwendet, zuweilen aber auch auf andere Religionen übertragen. Damit zusammenhängend ist der Begriff der Laienfrömmigkeit.

Begriffsabgrenzung[Bearbeiten]

Das Wort laicus bekam im mittelalterlichen Latein die Nebenbedeutung ‚ungebildet‘. Dies wird auf die Gegebenheit zurückgeführt, dass Bildung bis in die Renaissance für Angehörige nicht vermögender Familien nur durch eine geistliche Laufbahn zu erhalten war. In der deutschen Sprache hat sich diese Bedeutung (im Gegensatz zu den romanischen Sprachen) bis heute erhalten und ist zur häufigsten Bedeutung des Wortes geworden; dabei wird jedoch sprachlich oder durch den Kontext sichergestellt, dass nicht die kirchenrechtliche Bedeutung gemeint ist („ein mathematischer Laie“, ggf. auch „ein theologischer Laie“, wozu aber der „Laientheologe“ gerade nicht gehört).