Königreich Bayern

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Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa. Es bezeichnet den bayerischen Staat zur Zeit der Herrschaft der bayerischen Könige zwischen 1806 und 1918. Das Königreich hatte seinen Ursprung im bayerisch-französischen Vertrag von Brünn vom 10. bis 12.12.1805 und in dem am 26.12.1805 beim Frieden von Pressburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und des römisch-deutschen und österreichischen Kaisers Franz II./I. abgeschlossenen Friedensvertrag, denn Österreich musste nun die Grafschaft Tirol und Vorarlberg an Bayern abtreten. Am 1. Januar 1806 erfolgte in München die Proklamation von Kurfürst Maximilian IV. zu König Maximilian I. Joseph.

Knapp tausend Jahre zuvor hatten die Karolinger nach dem Ende des älteren Stammesherzogtum Bayerns bereits als Könige oder Unterkönige von Bayern regiert, worauf auch 1806 Bezug genommen wurde. Sie siegelten Urkunden aus dieser Zeit als Könige von Bayern oder setzten zur Herrschaftsausübung bisweilen Statthalter (Präfekten) ein. Nach dem Ende der Karolinger war das jüngere Stammesherzogtum Bayern entstanden.

Das Staatsgebiet des neuen Königreichs umfasste, nach mehreren Gebietsanpassungen, ab 1815/16 neben dem ehemaligen Kurfürstentum Bayern und zahlreichen weiteren altbayerischen Gebieten (wie die ehemals reichsunmittelbaren Fürstentümer des Hochstifts Passau, des Hochstifts Freising und der Fürstpropstei Berchtesgaden (Berchtesgadener Land), den Rupertiwinkel und die Reichsstadt Regensburg) auch die linksrheinische Pfalz, dazu weite Teile Frankens mit Nürnberg und Würzburg sowie Schwabens mit Augsburg.

Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918, als sein letzter König Ludwig III. aufgrund der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges das Land verließ und ins Exil flüchtete. Mit der Errichtung des Freistaates Bayern und zeitweise der Räterepublik Bayern wurde nicht ein neuer Staat in Bayern gegründet, sondern Bayern letztlich als parlamentarische Republik neu organisiert.