Föderalismus in Deutschland

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Der Föderalismus in Deutschland (von lat. foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern. Bund und Länder sind zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen, sodass die Staatsqualität des Gesamtstaates durch die föderale Vereinigung begründet wird.

In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist.

Im föderalen Bundesstaat sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Gliedstaaten so aufgeteilt, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Die Autonomie der Gliedstaaten in einem föderativen System zeigt sich darin, dass die Glieder des Bundes über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen verfügen. So hat jedes Land eine eigene Landesverfassung (Verfassungsautonomie) und dementsprechend eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, die Judikative und die Legislative.

Charakteristika des bundesdeutschen Föderalismus[Bearbeiten]

Kooperativer Föderalismus[Bearbeiten]

Der deutsche Föderalismus beruht auf der Kooperation der Bundes- und Landesebene (Gegenmodell: Wettbewerbsföderalismus). Seit 1919 war der Bund im föderalen System Deutschlands in der Regel bestimmend. Dafür sorgte bereits der Umstand, dass die Kompetenzen im deutschen Bundesstaat nach Kompetenzarten verteilt sind und nicht nach Politikfeldern, wie es in den USA der Fall ist. Dies bedeutet konkret, dass der Bund den Großteil der Gesetze erlässt, es aber den Ländern zufällt, diese auszuführen.

Die Länder dürfen zusätzliche Freiheitsrechte gewährleisten und es ist ihnen gestattet, dazu stärkere plebiszitäre Mitwirkungsmöglichkeiten einzuführen und über das Grundgesetz hinaus soziale Grundrechte zu verbürgen. Auch ein Nebeneinander von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit entspricht dieser Selbstständigkeit der Verfassungsräume von Bund und Ländern.

Dem Bund wurden nach 1949 immer mehr Kompetenzen übertragen, wofür im Gegenzug den Ländern eine größere Mitsprache im Bundesrat zugestanden wurde, zumal dieser nach Art. 84 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ohnehin Mitspracherecht besitzt, wenn der Bund in die Verwaltungsstruktur der Länder eingreift, um Gesetze zu erlassen. Problematisch ist aber immer noch vor allem die Finanzverfassung, wodurch ärmere Länder de facto zu Kostgängern des Bundes geworden sind. Zudem kam es immer mehr zu einer Verflechtung der Kompetenzen, womit schnelle Entscheidungen erschwert wurden (siehe Politikverflechtung). Damit besteht die Gefahr, dass die verschiedenen horizontalen Ebenen sich gegenseitig lähmen. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass auf Bundesebene Gesetze beschlossen werden, deren Bezahlung Ländern und Kommunen obliegt, zumal den Ländern durch die Bundesgesetzgebung kaum eigener Handlungsspielraum geblieben ist. Eine mögliche Lösung für das letztere Problem bietet das Konnexitätsprinzip.

Der Einflussbereich der Landespolitik wird zudem gehemmt durch eine umfassende Kooperation der Länder untereinander. Dies ist vor allem mit der Wahrung der Rechtseinheit und der Sicherung der Mobilität im Bundesgebiet zu begründen, senkt aber insbesondere den Einflussbereich der Landtage.

Ein Beispiel für die Verzahnung der Länder untereinander ist auch die Kultusministerkonferenz, die dafür sorgen soll, dass möglichst einheitliche Kriterien im Schulwesen der einzelnen Länder angewendet werden. Ein Teil der Kritiker meint, dass dadurch eine Gleichmacherei entsteht, die den großen Vorteil des Bildungsföderalismus, nämlich den Wettstreit der Länder um das beste System, in einen faulen Kompromiss auflöst. Andere sind der Auffassung, die Schulsysteme hätten sich bereits so weit auseinanderentwickelt, dass die Probleme beim Umzug und bei der Anerkennung der Abschlüsse ein echter Standortnachteil Deutschlands seien, auch wenn oft angemerkt wird, dass gerade die Konkurrenz des Föderalismus, wie im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich, die Möglichkeit bietet, zu einer besseren Lösung zu gelangen.