Kompetenz (Organisation)

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Kompetenzen sind in der Organisationslehre Rechte und Pflichten, die einem Stelleninhaber oder Funktionsträger eingeräumt werden. Sie legitimieren ihn, Handlungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben vorzunehmen und verpflichten ihn, hierfür die Verantwortung in Form einer Rechenschaft zu übernehmen.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort Kompetenz stammt aus {lat. competentia Eignung, ‚Befugnis‘, dessen Verb competere zusammentreffen, ‚ausreichen‘, ‚zu etwas fähig sein‘, ‚zustehen‘ oder ‚wetteifern‘ bedeuten kann. Anstelle von Kompetenz setzte sich zunächst in der deutschen Amtssprache seit 1658 nach Ernst Fidicin der Begriff Befugnis durch. Das Adjektiv „kompetent“ bedeutete ursprünglich um 1731 ‚zuständig sein für‘, wird heute jedoch zunehmend als Synonym für „urteilsfähig“ oder „fachlich geeignet“ verwendet.