Französische Verfassung (1791)

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Die französische Verfassung von 1791, von der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 3. September 1791 verabschiedet, entstand im Zuge der Französischen Revolution. Mit ihr wurde das revolutionäre Frankreich von einer absoluten in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt, die allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte (siehe Zeittafel zur Französischen Revolution). Die im August 1789 verabschiedete Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde ihr vorangestellt. Die Verfassung von 1791 atmet „ausgeprägt den bürgerlichen Geist, der in der Aufklärungsbewegung zu politischem Selbstbewusstsein erwacht war“.

Der König wurde zu einem Organ der Verfassung, die seine Macht stark einschränkte. Er stand nun nicht mehr über dem Gesetz (Kap. II, Abschnitt 1, Art. 3) und musste einen Eid leisten, der Nation und dem Gesetze treu zu sein (Kap. II, Abschnitt 1, Art. 4). Sein Privatbesitz wurde zu Staatseigentum erklärt (Kap. II, Abschnitt 1, Art. 9).

Zitat

Kein Zweifel, die Regierungsfähigkeit des Königs war bereits durch Geist und Buchstaben der Verfassung stark beschnitten, in der politischen Wirklichkeit tendierte die Stellung des Königs zur Machtlosigkeit." - Autor Hans-Ulrich Thamer

Quellen[Bearbeiten]

  • Pölitz, Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die heutige Zeit, Zweiter Band, F.A. Brockhaus, Leipzig 1833, S. 2ff.;