Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

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Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (frz. Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) wurde am 26.08.1789 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Sie legte in 17 Artikeln die Menschen- und Bürgerrechte fest, die jedem Franzosen unveräußerlich als Mensch und als Bürger Frankreichs zuerkannt wurden. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde im Jahr 2003 zum Weltdokumentenerbe erklärt und gilt als Meilenstein in der Geschichte der Grund- und Menschenrechte.