Generalstände von 1789

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Die Generalstände des Jahres 1789 (frz. États généraux de 1789) bezeichnen die Auswahl und die von Mai bis Juni 1789 abgehaltenen Sitzungen der Ständeversammlung in Frankreich. Der bis dahin absolutistisch regierende König Ludwig XVI. berief sie ein, um sich angesichts eines Staatsbankrotts neue Steuern bewilligen zu lassen. Diese Beteiligung der Stände (Klerus, Adel, Dritter Stand) am politischen Entscheidungsprozess war nach der erfolglosen Notabelnversammlung der zweite entscheidende Schritt zum Ende des Absolutismus in Frankreich. Es war nach 175 Jahren die erste derartige Versammlung, die 1614 das letzte Mal davor in ähnlicher Form zur Zeit des minderjährigen Ludwig XIII. abgehalten worden war.

Im Verlauf der Versammlung der Generalstände des Jahres 1789 kristallisierte sich für die Vertreter des Dritten Standes, also vornehmlich des Bürgertums, immer deutlicher heraus, dass die erhoffte politische Mitbestimmung unerfüllt bleiben würde. Die Anträge des Dritten Standes wurden mehrfach abgelehnt; dessen Vertreter erklärten sich am 17. Juni zur Nationalversammlung und leisteten am 20.06.1789 den Ballhausschwur. Dies war de facto das Ende der Generalstände und leitete die französische Revolution ein, die am 14.07.1789 begann.

Quellen[Bearbeiten]

  • Edna Lernay: Generalstände. In: Helmut Reinalter (Hrsg.): Lexikon zum aufgeklärten Absolutismus in Europa. Herrscher – Denker – Sachbegriffe (= UTB. 8316). Böhlau, Wien u. a. 2005, ISBN 3-205-77395-0, S. 275–277.