Juristische Fallbearbeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. April 2024, 10:36 Uhr
Juristische Fallbearbeitung ist in Deutschland eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. Die juristische Fallbearbeitung erfolgt mit dem Ziel der Klärung bestimmter Rechtsfragen oder aber der rechtlichen Beurteilung der Gesamtlage.
Methoden[Bearbeiten]
Methoden der juristischen Fallbearbeitung sind insbesondere:
- Beurteilung eines Sachverhaltes anhand einschlägiger Gesetzestexte, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Stellungnahmen.
- Ermittlung der in Betracht kommenden Anspruchsteller, -gegner, -ziele und -grundlagen
- Vollständigkeitsprüfung der nach ihrem Inhalt bzw. dem Anspruchsziel in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und möglicher Einreden, im Zivilrecht zweckmäßigerweise in der Reihenfolge:
- Ansprüche aus Vertrag
- Ansprüche aus quasi-vertraglichen Verhältnissen (insbesondere § 311 Abs. 2 BGB, sog. culpa in contrahendo)
- Ansprüche aus vertragsähnlichen Schuldverhältnissen (insbesondere Geschäftsführung ohne Auftrag)
- dingliche Ansprüche
- deliktische Ansprüche
- bereicherungsrechtliche Ansprüche
Quellen[Bearbeiten]
- Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft/Karl Larenz. – Verkürzte Studienausgabe d. 5. Aufl. – Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo: Springer 1983, ISBN 3-540-12539-6