Kameralistik

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Die Kameralistik (von lat. camera, „Zimmer, Gewölbe“, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“; vgl. Kämmerer), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung, das noch in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung angewendet wird, jedoch zunehmend durch andere Verfahren ersetzt wird.

Begriffsabgrenzung[Bearbeiten]

Die vom Kameralismus abgeleitete Bezeichnung Kameralistik ist eine Bezeichnung der öffentlichen Verwaltung und der ihr angeschlossenen öffentlichen Unternehmen und Kommunalunternehmen. Die Kameralisten waren hohe Beamte im „Kammerkollegium“ eines (deutschen) Fürsten.

Im weiteren Sinn versteht man unter Kameralistik die so genannte Kameralwissenschaft, also die Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung (Rechnungsführung, Finanz-, Wirtschafts-, Verwaltungslehre, Rechts- und Polizeiwissenschaft) und Volkswirtschaftspolitik, wie sie bis ins 20. Jahrhundert gepflegt wurde.

Im engeren Sinne wird mit Kameralistik eine Teildisziplin der Kameralwissenschaft bezeichnet, nämlich die Buchführung der Kameralisten, die bis heute praktiziert wird.

Quellen[Bearbeiten]

  • Rudolf Johns: Kameralistik. Grundlagen einer erwerbswirtschaftlichen Rechnung im Kameralstil. Wiesbaden 1951.