Fürst

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Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel). Die Träger der Letzteren können als „Landesfürsten“ Herrscher eines souveränen Fürstentums (wie Liechtenstein oder Monaco) sein oder auch Adlige im Fürstenrang ohne Herrscherstellung. In den meisten Fällen sind Fürstentitel Erstgeburtstitel. Fürstenhäuser gehören zum Hochadel.

Im Heiligen Römischen Reich waren die Reichsfürsten die Regenten reichsunmittelbarer Fürstentümer. Die Erhebung in den Fürstenstand wurde „Fürstung“ genannt und im Alten Reich durch den römisch-deutschen Kaiser vorgenommen.

Der Begriff wird auch zur Kennzeichnung fürstenähnlicher Positionen (Stammesfürsten) in früheren Epochen oder in anderen Erdteilen verwendet.