Erstgeburtstitel

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Erstgeburtstitel oder Primogeniturtitel (lateinisch primus „Erster“ und genitus „geboren“, siehe Primogenitur) sind Adelstitel, die nach alter Sitte oder altem Adelsrecht nur an den erstgeborenen Sohn (beziehungsweise an den ältesten) weitervererbt wurden, nicht aber an weitere Nachgeborene. Sie kamen als vererbbare Titel bei Familien des so genannten „Hohen Adels“ vor (beispielsweise Fürst von Schönburg-Hartenstein, sein ältester Sohn Erbprinz von Schönburg-Hartenstein, die Nachgeborenen Prinzen und Prinzessinen von Schönburg-Hartenstein), aber auch bei Familien des „niederen Adels“, beispielsweise der Erstgeburtstitel Graf von Wuthenau-Hohenthurm, die Nachgeborenen aber nur von Wuthenau-Hohenturm (siehe dazu auch Titulargraf).

Die Erstgeburtstitel waren in unterschiedlicher Kombination denkbar, beispielsweise Fürst und Graf zu Stolberg, der älteste Sohn Erbprinz zu Stolberg, die Kinder des Fürsten und des Erbprinzen Prinzen und Prinzessinnen zu Stolberg-Stolberg, die übrigen Nachgeborenen Grafen und Gräfinnen zu Stolberg-Stolberg.

Erstgeburtstitel konnten bis 1920 weder durch Erbschaft noch durch Adoption oder auf andere Weise auf ein anderes Geschlecht übertragen werden – sie erloschen mit dem Aussterben des damit beliehenen Geschlechts.