Adelstitel

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Der Adelstitel gab oder gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und in der Neuzeit.

Vom Adelstitel zu unterscheiden ist einerseits der Prädikatstitel (die Anrede), andererseits das Adelsprädikat (im Deutschen das von, also der Namenszusatz als Kennzeichen der Adeligkeit).

Überblick: Adelstitel und Adelsränge[Bearbeiten]

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel

  • Kaiser (auch Zar) || Kaiserin (auch Zariza) || (Kaiserliche) Majestät || (Kron)Prinz, bei den Söhnen des Russischen Zaren jedoch: Zarewitsch bzw. Großfürst || (Kron)Prinzessin, bei den Töchtern des Russischen Zaren: Zarewna bzw. Großfürstin || Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
  • König || Königin || (Königliche) Majestät || (Kron)Prinz || (Kron)Prinzessin || Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.
  • Erzherzog || Erzherzogin || Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) || Erzherzog || Erzherzogin || Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu.
  • Großherzog || Großherzogin || Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigste(r)) || Prinz / Erbgroßherzog || Prinzessin / Erbgroßherzogin || Für die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Königliche Hoheit.
  • Kurfürst || Kurfürstin || Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) || Kurprinz || Kurprinzessin || Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Im Gegensatz zum heutigen Sprachgebrauch bezog sich der Kurfürstentitel nicht auf das regierte Territorium, sondern auf das Reich. So hieß der Titel des brandenburgischen Herrschers etwa nicht „Kurfürst von Brandenburg“, sondern „Des Heiligen Römischen Reiches Kurfürst, Markgraf von Brandenburg“. Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landgraf von Hessen-Kassel diesen Titel als persönliche Titulation bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf letzteres beziehen sich diese Angaben.
  • Herzog || Herzogin || (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert) || Prinz || Prinzessin || Regierende Herzöge aus königlichem Haus und deren direkte Nachkommen führten die Anrede „Königliche Hoheit“.
  • Landgraf || Landgräfin || (Königliche) Hoheit, Durchlaucht || Prinz || Prinzessin || Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Nur fallweise dem Reichsfürstenstand angehörend, waren sie im Rang dennoch den Herzögen gleichgestellt. Der L. von Hessen-Homburg als letzter Träger des L.-Titels führte als Reichsfürst die Anrede „Königliche Hoheit“; desgl. der L. und Prinz von Hessen. Angehörige von Nebenlinien titelten „Hoheit“ oder „Durchlaucht“.
  • Pfalzgraf || Pfalzgräfin || (Königliche) Hoheit, Durchlaucht || Prinz || Prinzessin || Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Als souveränem Kurfürsten gebührte ihm die Anrede „Königliche Hoheit“. Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen. Ihm gebührte als Kurfürst die Anrede „Königliche Hoheit“. Der Titel verlor nach 1806 seinen Charakter als Herrschertitel.
  • Markgraf || Markgräfin || (Königliche) Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht || Prinz || Prinzessin || In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoss der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederen Adel stehend.
  • Fürst || Fürstin || Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten)
    sonst: Fürstliche Gnaden || (Erb-)Prinz oder (Erb-)Graf || (Erb-)Prinzessin oder (Erb-)Gräfin || Die regierenden Fürsten von Reuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe führten die Anrede „Hochfürstlich“. Allein dem Fürsten von Hohenzollern gebührte die Anrede „Hoheit“. Titularfürsten aufgrund persönlicher Verleihung besaßen i. d. R. keine Herrscherrechte (Reichsstandschaft) und zählten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Fürst von Bismarck.
  • Graf || Gräfin || Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf),
    sonst: Hochgeboren || Erbgraf || Erbgräfin, Komtess || Neugeadelte Titulargrafen ohne Herrschaftsrechte (Reichsstandschaft) galten als dem Niederen Adel zugehörig. Bei unverheirateten weiblichen Familienmitgliedern: Komtess bzw. Comtesse (außer Gebrauch gekommen).
  • Freiherr, Baron || Freifrau, Baronin || Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren || Freiherr, Baron || Freiin, Baronesse ||
  • Ritter, Edler, Herr von, Junker von, Landmann von, || Edle, Frau von, Junkfrau von || Hochwohlgeboren || Ritter, Edler, Herr von, Junker von || Edle, Fräulein/Frau von, Junkfrau von || In Bayern war Ritter ab dem 19. Jahrhundert ein separater Adelsstand, dem auch alle mit einem Verdienstorden ausgezeichneten Inländer angehörten.