Landgraf

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Der Landgraf (lateinisch: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Landgrafschaften bestanden mit Hessen-Kassel und Hessen-Homburg auch noch in der Zeit des Deutschen Bundes. Die Anrede der zu Kurfürsten erhobenen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit. Der Landgraf von Hessen-Homburg, dem anders als seinen Verwandten in Kassel und Darmstadt keine Standeserhöhung zuteilwurde, wurde mit hochfürstliche Durchlaucht angesprochen.