König

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König oder weiblich Königin ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England und später im Vereinigten Königreich – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Königs ist „Majestät“.

Etymologie[Bearbeiten]

Germanische Sprachen[Bearbeiten]

Die Vorstufen des deutschen Wortes König und eng verwandte Wörter sind nicht nur in den älteren deutschen Sprachstufen (got. kuning, künic), sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt (altengl. cyning, altnord. konungr) und aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden ( kuningas). Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning, (protogermanisch) (Sprachwissenschaft) kuninga-z, enthält das Suffix -ing/-ung, das Zugehörigkeit und Abstammung bezeichnet. *kuninga-z bedeutete also ursprünglich „der zum kuni/kunja- Gehörige“ oder „der von einem kuni/kunja- Abstammende“. Die genaue Interpretation dieser Wortableitung ist jedoch umstritten. Eine weithin akzeptierte Deutung sieht das altgermanische Wort *kunja- „Sippe, Geschlecht“ (got. kuni, ahd. und altsächs. kunni, mhd. künne, engl. kin, schwed. kön) als Ausgangspunkt der Bildung. Der *kuningaz wäre dann „der einem (edlen) Geschlecht Entstammende“ (von vornehmer Herkunft) gewesen.

Das deutsche Wort König stammt aber nicht direkt vom protogermanischen kuningaz ab, sondern von dem in Form und Bedeutung eng verwandten protogermanischen kuniz. Das deutsche Wort ist eng mit dem neuniederländischen koning, dem neuenglischen king, dem neuschwedischen konung und kung und dem neuisländischen kon(un)gur verwandt.

Die weibliche Form Königin kann nicht nur eine dem männlichen König entsprechende Würdenträgerin bezeichnen, sondern auch die Ehefrau eines Königs (siehe Titularkönigin). Der Ehemann einer regierenden Königin wird hingegen meist nicht als König (Titularkönig), sondern als Prinzgemahl bezeichnet. Das englische Wort für Königin, queen, bedeutet ursprünglich nur Ehefrau, von altenglisch cwēn, „Ehefrau; Königin“. Dieses gehört zu einem indogermanischen Wortstamm, der einfach „Frau“ bedeutet, wie norwegisch kvinne, das Wort žena bzw. жена für „Frau“ in den slawischen Sprachen und das Griechische γυνή (gesprochen altgriechisch gynḗ, neugriechisch jini).

Romanische Sprachen, Indoarische Sprachen, Keltisch[Bearbeiten]

Zum lateinischen Königstitel rēx (Genitiv rēgis) gehört der Begriff regnum (Königreich) und das Verb regere/regnare (herrschen). Er ist etymologisch verwandt mit rājā, dem indischen Wort für „König“ (gesprochen raadschaa auf Sanskrit und Hindi). Das deutsche Wort Reich gehört zur selben indogermanischen Wortfamilie und ist wohl ein altes keltisches Lehnwort: keltisch wahrscheinlich *rīgjom zu *rīgs = König (vgl. den Namen des gallischen Häuptlings Vercingetorix). Aus diesem *rīgs leiten sich das irische und das schottisch-gälische righ für „König“ und das walisische rhi für „Adliger“ ab. „König“ heißt auf walisisch brenin.