Souverän

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Unter einem Souverän (von mittellateinisch superanus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst.

Entwicklung[Bearbeiten]

Absolutismus[Bearbeiten]

Zur Zeit des Absolutismus beanspruchte der König, beispielsweise der König von Frankreich, die alleinige Souveränität. Ob diese Herrschaftsform in der Realität je umgesetzt wurde, ist seit der Veröffentlichung des britischen Historikers Nicholas Henshall über den „Mythos Absolutismus“ (1992) in der Geschichtswissenschaft umstritten. Der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, galt nicht als Souverän.