Repräsentative Demokratie

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Die Repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der politische Entscheidungen im Gegensatz zur Direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst getroffen werden, sondern durch gewählte Repräsentanten. Seit Erfindung dieser Regierungsform ist das zentrale Element stets die Wahl der Regierenden in regelmäßigen Abständen, dazwischen bleiben diese weitestgehend unabhängig von einer Kontrolle durch die Regierten, ohne imperatives Mandat. Die Regierten dürfen ihre Meinungen und politischen Wünsche äußern, ohne zum Ziel der Kontrolle durch die Regierung zu werden. Die Entscheidungen der Regierung unterliegen der Überprüfung durch die Feuerprobe der öffentlichen Debatte.

Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Repräsentative Demokratie auch als Wahlaristokratie bezeichnet, da durch die Methode der Wahl viele Menschen von der aktiven Repräsentation ausgeschlossen werden. Dieses System ist eine Form der indirekten Demokratie oder mittelbaren Demokratie. Sofern die Volksvertretung ein Parlament ist, nennt man das System auch parlamentarische Demokratie. Davon zu unterscheiden ist das parlamentarische Regierungssystem.

Repräsentation[Bearbeiten]

Die vom Volk gewählten Volksvertreter – und nur sie – repräsentieren das Volk. Die repräsentative Demokratie ist das Gegenstück zur direkten Demokratie, bei der das Staatsvolk unmittelbar die grundlegenden politischen Entscheidungen in Abstimmungen trifft. Auch in einigen parlamentarischen Demokratien werden bestimmte Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen getroffen. Die Volksvertreter leiten ihre Legitimation von der Wahl durch das Wahlvolk ab, die wahlberechtigten Bürger, von denen als Souverän die Staatsgewalt ausgeht.

Nun ist „das Volk“ aber keine Einzelinstanz mit einem freien und gleich gerichteten oder gar homogenen Willen, sondern eine große Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem mutmaßlichen Gesamtwillen richten.

Da in der Praxis das Staatsvolk jedoch nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter delegiert werden. Das Volk gibt dann in Wahlen durch Personalentscheidungen die „grobe Linie“ vor, an der sich die gewählten Vertreter idealerweise orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt. Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählerschaft agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Insofern ist die repräsentative Demokratie eine Ausprägung von Arbeitsteilung infolge wachsender Sachentscheidungskomplexität.

Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den jeweiligen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (beispielsweise in der partizipatorischen Demokratie).

Die parlamentarische Demokratie beruht auf den obigen Grundsätzen und leitet sich vom Parlamentarismus ab, wobei das Prinzip der politischen Repräsentation den Gedanken der Herrschaft als eine Form der institutionalisierten Machtausübung umschreibt. Die wichtigsten politischen Entscheidungen werden durch ein aus freier Volkswahl hervorgegangenes und somit demokratisch legitimiertes Parlament getroffen.

Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt). Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete legislative Gewalt ausüben.

Eine parlamentarische Demokratie ist grundsätzlich auf Öffentlichkeit angelegt. Das Parlament debattiert und entscheidet vor dem Volk; sein Plenum tagt stets öffentlich. Die Abgeordneten in einer parlamentarischen Demokratie vertreten das Volk und sind in der Wahrnehmung dieses Auftrages frei, nicht an Aufträge gebunden (freies Mandat). Vielmehr sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und können wegen ihrer Entscheidungen von den Wählern nur durch Nicht-Wiederwahl, nicht durch Abberufung zur Verantwortung gezogen werden, wie das in einer Rätedemokratie möglich ist.