Direkte Demokratie

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Als direkte Demokratie (auch unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie genannt) bezeichnet man – im engeren Sinn – sowohl Verfahren als auch ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung („das Volk“) unmittelbar über politische Sachfragen abstimmt. Direkte Demokratie – so betrachtet – hat somit zwei Bedeutungen:

  1. Sie bezeichnet zum einen eine Herrschaftsform, in der die Macht direkt vom Volk in Abstimmungen ausgeübt wird, ohne Repräsentanten und repräsentative Übertragungsmechanismen. Formen davon sind die Basisdemokratie oder Anarchie.
  2. Sie bezeichnet zum anderen einzelne politische Entscheidungsverfahren, bei denen das Volk unmittelbar über Sachfragen abstimmt, in einer ansonsten repräsentativen Demokratie. Dies wird aufgrund der Kombination von Elementen direkter und indirekter Demokratie auch als halbdirekte oder plebiszitäre Demokratie bezeichnet.

In Abgrenzung zur direkten Demokratie steht die Deliberative Demokratie (entlehnt von lat. deliberatio, Beratschlagung, Überlegung), eine Form der Bürgerbeteiligung. Bei diesen treffen die Bürger keine Entscheidungen, sondern Erarbeiten unverbindliche Vorschläge, die beratend den zuständigen Gremien zur Entscheidung unterbreitet werden, auch Partizipatorische Demokratie genannt.

Das Gegenstück zur direkten Demokratie ist die indirekte Form der Beteiligung, die Repräsentative Demokratie. Konkrete Erfahrungen mit ihr, und der zunehmende Austausch mit ihnen, könnten dazu beitragen, dass auf dem Weg zu mehr direkter Demokratiedirekter Demokratie im weiteren Sinn – nach den schon bekannteren Volksabstimmungen über Volksinitiativen und Referenden, auch anderswo nach und nach Anwendung findet.

Instrumente der direkten Demokratie[Bearbeiten]

Einzelne Entscheidungsverfahren (Instrumente) der direkten Demokratie, die als Ergänzung und Korrektiv der repräsentativen Organe fungieren, gibt es in den meisten demokratisch verfassten Staaten. In Benennung, Ausgestaltung, Reichweite und tatsächlicher politischer Bedeutung für einen Staat gibt es aber sehr große Unterschiede, so dass generalisierend allenfalls ähnliche Typen von Verfahren zusammengefasst werden können.

Bei allen direktdemokratischen Instrumenten kann das Volk entweder selbst eine Vorlage (eine Initiative) in die gewählten Vertretungen einbringen und/oder über eine Vorlage direkt abstimmen. Bei den meisten Instrumenten müssen die Wahlberechtigten eine festgelegte Zahl an Unterschriften sammeln, um eine Vorlage einzubringen oder eine Abstimmung über eine Vorlage zu erwirken. Oftmals bauen verschiedene Instrumente auch aufeinander auf. So kann beispielsweise geregelt sein, dass einer Volksabstimmung eine Volksinitiative vorauszugehen hat.