Freiherr

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Freiherr (abk. Fhr., Frhr.) ist ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand. Der Freiherr gehört damit zum titulierten Adel wie auch Graf, Fürst und Herzog, im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug. Man unterschied dabei zwischen dem niedrigeren Ritterstand und dem Herrenstand, der beim Freiherrn begann.

Herkunft des Titels[Bearbeiten]

Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann. Der Titel ist damit gleichbedeutend mit Baron, was sich vom latinisierten liber baro aus dem altfränkischen baro („Mann, Kämpfer“) ableitet.

In den Adelsdiplomen des Heiligen Römischen Reichs wurde der Titel des „freien Herrn“ mit liber baro wiedergegeben. Hieraus entwickelte sich in den romanischsprachigen Ländern sowie in Großbritannien, den Niederlanden und Russland der Titel Baron, während in den meisten germanischsprachigen Ländern der offizielle Titel Freiherr blieb. Im Deutschen hat sich die mündliche Anrede Baron für einen Freiherrn eingebürgert, als die französische Sprache zur lingua franca des europäischen Adels wurde. Sie galt als eleganter, ebenso wie die weiblichen Formen Baronin und Baroness(e) für die Ehefrau und die Tochter eines Barons bzw. Freiherrn. Der Brauch, einen Freiherrn mit Baron anzusprechen, begann im 16. Jahrhundert und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Höfen, als Französisch noch Hof- und Diplomatensprache war.

Ein Sonderfall sind die Reichsfreiherren (siehe unten), die allerdings vor 1806 im Heiligen Römischen Reich der Normalfall waren. Die Freiherren gehören, wie die meisten Grafen, dem niederen Adel an, während vormals reichsunmittelbare Grafen (ebenso wie Fürsten und Herzöge) zum Hohen Adel zählen. Bis zum 13. Jahrhundert bestand innerhalb des deutschen Adels noch keine Standesschranke zwischen hohem und niederem Adel, die mittelalterlichen Grafen (damals nicht selten auch die freien Herren) waren als Territorialherren den Reichsfürsten nahezu gleichgestellt, stiegen aber in späteren Jahrhunderten oft in den Fürstenstand auf und behielten zumeist ihre Reichsunmittelbarkeit bis zum Ende des Alten Reichs 1806, als die meisten von ihnen durch Mediatisierung ihre relative Unabhängigkeit verloren. Auch diejenigen Freiherren, die zu den (reichsunmittelbaren) Reichsrittern zählten, gehören zum Niederen Adel.

Quellen[Bearbeiten]

  • Eugen Haberkorn, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 2. 6. Auflage, Francke Verlag, München 1964, ISBN 3-7720-1293-0