Baron

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Baron (von altfränkisch baro „Herr, Krieger“), weiblich Baronin, als Tochter Baroness(e), ist ein Adelstitel, der in mehreren Staaten existiert(e). Im deutschen Sprachraum waren auch die Bezeichnungen Freiherr, Freifrau oder Freiin und Freifräulein üblich.

Sprachliche Entwicklung[Bearbeiten]

Ein frei geborener Heermann wurde auch baro genannt. Der Wohnsitz eines Baro hieß baronica oder arimannia, seine Gattin war eine „Freifrau“ (frea oder wirdibora = „würdig Geborene“), ein Sohn aus einer solchen Beziehung wurde als „vollberechtigt Geborener“ (fulboran) bezeichnet.

Das Wort Baron stammt vom Altfränkischen baro, zu Deutsch „Herr, Krieger“. Dieses germanische Wort wurde seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel mit der Normannischen Eroberung. Im Mittelalter waren die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten konnten. Bereits im frühen Mittelalter wurde das Wort Baron als Lehnwort auch in die lateinische Sprache übernommen.

In den Adelsdiplomen („Adelsbriefen“) des Heiligen Römischen Reichs wurde der germanische Titel des „freien Herrn“ (Freiherr) mit liber baro und nicht mit liber dominus wiedergegeben, um zu kennzeichnen, dass es sich um einen germanischen Herrn handelte. Aus dem lateinischen liber baro hat sich dann in den nichtgermanischen Sprachen der Titel des Barons entwickelt. In der deutschen Sprache hielt sich anstatt des lateinischen liber baro hingegen die Bezeichnung Freiherr, die so auch in den Monarchien des deutschen Sprachraums gebraucht wurde. Die Anrede „Baron“ bzw. „Baronin“ oder „Baroneß“ war daher in den Monarchien des deutschen Sprachraums kein formell verliehener, offizieller Titel, sondern die allgemein üblich gewordene mündliche (oder auch schriftliche) Anrede für einen Freiherrn, eine Freifrau oder eine Freiin.

Im Deutschen dürfte sich das Wort Baron im Zuge der Dominanz der französischen Sprache als lingua franca des europäischen Adels als eleganter geltende, latinisierte Anrede für einen Freiherrn eingebürgert haben, ebenso wie die weiblichen Formen Baronin (Ehefrau eines Barons bzw. Freiherrn) oder Baroness(e) (Tochter eines Barons bzw. Freiherrn). Der Brauch, einen Freiherrn mit Baron anzusprechen, begann im 16. Jahrhundert und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Höfen, als Französisch noch Hof- und Diplomatensprache war.