Großherzog

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Großherzog (frz. Grand-duc, engl. Grand duke, it. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein europäischer Adelstitel im Rang zwischen Herzog und König. Das Herrschaftsgebiet ist ein Großherzogtum. Der Thronfolger eines Großherzogs trägt den Titel „Erbgroßherzog“.

Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel Großfürst (russ. Veliki Kniaz) bzw. Großfürstin (Velikaya Kniagina) führten, etwas irreführend als „Grand Duke“ oder „Grand-duc“ bzw. als „Grand Duchess“ oder „Grande-Duchesse“ bezeichnet, trugen dazu jedoch das Prädikat einer „Kaiserlichen Hoheit“.

Herkunft und Entwicklung[Bearbeiten]

Im späten Byzantinischen Reich existierte der Titel eines Großherzogs als Megas doux in der militärischen Hierarchie.

Frühe Neuzeit[Bearbeiten]

Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz den Titel eines Großherzogs der Toskana, mit dem seit 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war die Toskana das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici 1737 fielen Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan (dem späteren römisch-deutschen Kaiser Franz I.), zu. Als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia wurde er zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen. Nach seinem Tode regierte von 1765 mit Unterbrechungen bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor es 1860 im vereinigten Königreich Italien aufging.