Kommunalunternehmen

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Ein Kommunalunternehmen (abgekürzt KU, im Falle gemeinsamer Kommunalunternehmen auch gKU) umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Das deutsche Kommunalrecht sieht mehrere organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten für kommunale Unternehmen vor. Öffentliche Betriebe und Verwaltungen können als Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder privatrechtlich organisiert sein. Während Regie- und Eigenbetriebe noch eng in die kommunale Gebietskörperschaft integriert sind, haben Kommunalunternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind formal betrachtet rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch von der sie tragenden Kommune getrennt. Der kommunalpolitische Einfluss und damit die Bindung an die Kommune kann durch die Konstruktion des Gesellschaftervertrags oder der Satzung weitgehend gestaltet werden. Mit dem Begriff Kommunalunternehmen wird zum Ausdruck gebracht, dass unternehmerische Tätigkeit durch Teilnahme am Wirtschaftsleben mit kommunaler Trägerschaft einhergeht.

Eine Gemeinde kann selbstständiges Sondervermögen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen), bestehende Regie- und Eigenbetriebe im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in Kommunalunternehmen umwandeln.