Kommunalrecht (Deutschland)

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Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände. Diese gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und zeichnen sich durch eine besondere Eigenständigkeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben aus.

Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht. In allen deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg regeln Gemeindeordnungen den Aufbau der Gemeinde und ihre Stellung innerhalb der Verwaltung. Um weitere Rechtsquellen des Kommunalrechts handelt es sich bei Landkreisordnungen, Kommunalwahlgesetzen, Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie Satzungen und Rechtsverordnungen. In der Freien Hansestadt Bremen, zu der auch die Stadt Bremerhaven gehört, besteht die Besonderheit, dass die Kommunalverfassung Bremerhavens durch eine städtische Satzung geregelt wird, während das Kommunalverfassungsrecht der Stadtgemeinde Bremen sich unmittelbar aus der bremischen Verfassung ergibt.