Satzung (öffentliches Recht)

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Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

Öffentlich-rechtliche Satzungen beruhen auf einer öffentlich-rechtlichen Satzungsautonomie, während privatautonome Satzungen in der Privatautonomie gründen. Das Selbstverwaltungsrecht juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird auch Autonomie genannt, weshalb man herkömmlich im öffentlichen Recht auch von autonomer Satzung spricht, auch wenn in einem weiteren Sinn die privatrechtlichen Satzungen ebenfalls „autonome Satzungen“ sind.