Rechtsnorm

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Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. Darunter wird im Rechtsverkehr jede verbindliche Regelung verstanden, die eine Rechtsfolge an einen Tatbestand knüpft. Unter Rechtsnormen fallen neben Gesetzen auch Satzungen und Rechtsverordnungen.

Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert. Sie stellt jedenfalls die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand dar.

Das zugehörige Adjektiv ist normativ.