Rechtswissenschaft

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Die Rechtswissenschaft (Jura, auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs. Sie setzt sich mit der Rechtsprechung, den Gesetzesvorhaben und deren gesellschaftlichen Auswirkungen kritisch auseinander und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Fortbildung des Rechts. Die Rechtswissenschaft ist nicht mit der Rechtspraxis zu verwechseln: Rechtspraktiker arbeiten zwar auf rechtswissenschaftlicher Grundlage, aber nur wenige von ihnen geben der Rechtswissenschaft auch Impulse, beispielsweise als Autoren von juristischen Fachzeitschriften oder von Gesetzeskommentaren.

Studienfach[Bearbeiten]

Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist das Studium der Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen. Es beinhaltet neben den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht auch Grundlagenfächer wie etwa Methodenlehre oder Geschichte. Das Studium wird in Deutschland üblicherweise in Grundstudium, Hauptstudium und Schwerpunktbereich unterteilt und schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab.