Gemeindeverband (Deutschland)

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Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Gemeindeverband wird mehrfach im Grundgesetz erwähnt, dort allerdings als unbestimmter Rechtsbegriff verwendet. Die Konkretisierung der Form und Organisation von Gemeindeverbänden wurde den Bundesländern überlassen, die hierfür in den Landesverfassungen und Kommunalgesetzen Regelungen geschaffen haben. Diese Regelungen (etwa das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, GkG NRW) sind teilweise uneinheitlich erfolgt. So wird im GkG NRW der Gemeindeverband als bekannt vorausgesetzt und der Zweckverband nach § 5 Abs. 2 GkG NRW dem Gemeindeverband gleichgestellt.