Kardinalskollegium

Aus Twilight-Line Medien

Als Kardinalskollegium (bis 1983 Heiliges Kardinalskollegium) wird die Gesamtheit aller Kardinäle der römisch-katholischen Kirche bezeichnet.

Geschichte[Bearbeiten]

Der Ursprung des Kardinalskollegiums und dessen Gliederung in die drei Kardinalsklassen Kardinalbischof, Kardinalpriester und Kardinaldiakon liegt in den kirchlichen Verhältnissen des Bistums Rom im 8. Jahrhundert begründet. Papst Stephan III. bestimmte, dass abwechselnd die sieben Bischöfe der umgebenden (suburbikarischen) Bistümer Ostia, Porto und Silva Candida, Albano, Frascati und Tusculum, Velletri, Prenestre (Palestrina) sowie Sabina in der Lateranbasilika, der damaligen Hauptkirche des Bistums Rom, den liturgischen Wochendienst wahrzunehmen hatten. Diese Bischöfe wurden daher als episcopi cardinalis bezeichnet.

Die Kardinalsklasse der Kardinalpriester entstammt der Gruppe von römischen Presbytern, die an den römischen Hauptbasiliken St. Petrus, St. Paulus, Santa Maria Maggiore und San Lorenzo tätig waren. Sie wirkten als Priester an so genannten „Titelkirchen“, Hauskirchen, die von einem Hausherren mit einem titulus, der spätrömischen Bezeichnung für ein Anwesen, versehen und dem kirchlichen Gebrauch übergeben worden waren. Ab dem 5. Jahrhundert wurde der älteste Priester einer solchen, aus einem titulus hervorgegangenen Kirche als presbyter cardinalis bezeichnet.

Der Ursprung der Kardinalsklasse der Kardinaldiakone liegt bei den in Rom tätigen Diakonen. Sie waren sowohl in der päpstlichen Verwaltung als auch in den sieben römischen Diakonien tätig, ihre Aufgaben lagen in der Armenfürsorge, der Krankenpflege und der Beherbergung Fremder. Sie bezeichneten sich bis ins 11. Jahrhundert nicht als „Kardinal“, sondern als Diaconi Sanctae Romanae Ecclesia.

Quellen[Bearbeiten]

  • Petrus Canisius van Lierde, André Giraud: Das Kardinalskollegium. (= Der Christ in der Welt, XII. Reihe: Bau und Gefüge der Kirche, Bd. 3). Pattloch, Aschaffenburg 1965.