Leasing

Aus Twilight-Line Medien

Leasing; von to lease ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

Allgemeines[Bearbeiten]

Wirtschaftsobjekte sind Immobilien oder Mobilien, die beim Leasing als Leasingobjekte bezeichnet werden. Vertragsparteien beim Leasingvertrag sind der Leasinggeber, der als Eigentümer einem Leasingnehmer das Leasingobjekt für eine bestimmte Nutzungsdauer zum unmittelbaren Besitz als Nutzungsrecht überlässt. Der Leasingnehmer muss das Leasingobjekt nicht selbst kaufen und finanzieren, so dass es sich beim Leasing um ein Kreditsubstitut handelt, weil der Leasingnehmer keine Bankkredite aufnehmen muss.

Quellen[Bearbeiten]

  • Albrecht Dietz: Betriebswirtschaftslehre und die Praxis der Leasing-Anwendung. in: ZfB, 50. Jg., 1980, Heft 9, S. 1017–1027.