Liquidität

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Liquidität (lat. liquidus, „flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel.

Allgemeines[Bearbeiten]

Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte, Unternehmen sowie der Staat mit seinen Untergliederungen. Sie alle müssen sich um ihre Liquidität kümmern, sobald sie Schuldner sind. Die Liquidität ist das Ergebnis der privaten Liquiditätsrechnung (Privatpersonen, Privathaushalte); bei Unternehmen heißt die Liquiditätsrechnung Kapitalfluss- oder Cash-Flow-Rechnung, bei öffentlichen Haushalten Finanzrechnung. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität verfügen sie über Wirtschaftsobjekte wie Vermögensgegenstände (etwa Kassenbestand, Bankguthaben, Forderungen, Anlagevermögen) oder unausgenutzte Kreditzusagen. Wirtschaftsobjekte sind liquide, wenn sie auf einem aktiven Markt jederzeit veräußert werden können. Liquidität ist deshalb eine Eigenschaft von Vermögensgegenständen und kennzeichnet deren Geldnähe, also die Möglichkeit, sie direkt oder nach Umwandlung als Zahlungsmittel zu verwenden.

Quellen[Bearbeiten]

  • Klaus-Dieter Däumler: Betriebliche Finanzwirtschaft. 8. völlig neubearbeitete Auflage. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne u. a. 2002, ISBN 3-482-56458-2 (Betriebswirtschaft in Studium und Praxis).