Wirtschaftseinheit

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Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftssubjekt ist in der Wirtschaftswissenschaft ein wirtschaftlich selbständiger Entscheidungsträger, etwa ein Privathaushalt oder ein Unternehmen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Zu den Wirtschaftseinheiten gehören Privathaushalte, Unternehmen und der Staat mit allen ihm zuzuordnenden öffentlichen Haushalten (öffentliche Hand einschließlich Sozialversicherung). Manchmal werden als weitere Wirtschaftseinheiten noch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (wie Vereine, Kirchen, Gewerkschaften oder Verbände) und das Ausland (etwa Touristen) hinzugerechnet. Jede Gruppe gleicher Wirtschaftseinheiten weist Eigenheiten auf, die sie von den anderen Gruppen von Wirtschaftseinheiten unterscheidet. Das betrifft ihren wirtschaftlichen Zweck, ihre Vermögens- und Kapitalstruktur, ihre hauptsächliche Einkommensart und ihre Ziele. Wirtschaftseinheiten sind so organisiert, dass sie aufgrund ihrer Ziele in der Lage sind, am Markt teilzunehmen. Sie sind Akteure, die als Entscheidungsträger („Subjekte“) auf den Märkten in Interaktion treten und innerhalb ihrer Gruppe jeweils ein charakteristisches Marktverhalten aufweisen. Wirtschaftssubjekte mit ähnlichen Verhaltensweisen werden zu Wirtschaftssektoren zusammengefasst.