Verband (Soziologie)

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Verband bezeichnet in der Soziologie einen Zusammenschluss mehrerer Einheiten zum Zweck der gemeinsamen Interessenvertretung. Ein Verband wirkt als übergreifende Organisation (Interessenverband) zur Vertretung der Interessen aller ihrer angeschlossenen Mitglieder(-Organisationen). Dies können Einzelpersonen oder soziale Gruppen sein (natürliche Personen), aber weitergehend auch Vereine oder Unterverbände (juristischen Personen, siehe rechtliche Definition eines Verbandes), darüber hinaus auch gebietshoheitliche Gebietskörperschaften eines Staatswesens und andere Selbstverwaltungskörperschaften. Verbände haben immer eine eigene Verfassung (Satzung, Statut) und gemeinsame verbindliche und längerfristige Ziele. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen Interessengruppen. Als Interessenverbände sind sie meistens zwischen Staat und Markt im Nonprofit-Bereich angesiedelt („dritter Sektor“). Für die eigenen Mitglieder spielt auch ihre Dienstleistungsfunktion eine wichtige Rolle.

Ein Verband im soziologischen Verständnis unterscheidet sich von einem Verein: Vereine können durch offiziellen Zusammenschluss einen Verband bilden – aber es kann keinen Verein geben, der nur Vereine als Mitglieder hat; dagegen kann ein Verband auch aus Verbänden bestehen. „Vereine“ und „Verbände“ gelten als nebeneinander stehend, während der deutsche Soziologe Max Weber 1919 den „Verein“ nur als eine konkrete Form des Verbandes verstand, und der deutsche Soziologe Ferdinand Tönnies 1931 im Verein sogar den typischsten Verband sah.