Musikhochschule

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Eine Musikhochschule, Hochschule für Musik, Musikakademie oder Musikuniversität ist eine Hochschule für die musikalische Berufsausbildung und eine Sonderform der Kunsthochschule. Konservatorien können ebenfalls universitären Charakter haben.

Hochschulpolitischer Status[Bearbeiten]

In Würdigung der Eigendynamik und Individualität personaler künstlerischer Reifungsprozesse bei Studienbewerbenden und Studierenden werden den Kunst- und Musikhochschulen in vielen Mitgliedsländern des Europäischen Hochschulraums Sonderrechte gegenüber den nicht-musischen Hochschulen eingeräumt. Diese Sonderrechte erlauben ein bewusstes Abweichen von dem auf Quantifizierung und Schematisierung angelegten Regelwerk des Bologna-Prozesses. So soll zugunsten der freien Entfaltung der Künstlerpersönlichkeit mehr struktureller und inhaltlicher Spielraum in der Gestaltung des berufsqualifizierenden Musikstudiums möglich sein.