Reichsnaturschutzgesetz: Versionsgeschichte

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21. Januar 2024

  • AktuellVorherige 20:2220:22, 21. Jan. 2024Martina Diskussion Beiträge 792 Bytes +792 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Reichsnaturschutzgesetz''' ('''RNG''') vom 26.06.1935 (RGBl. I. S. 821) regelte erstmals in Deutschland die amtlichen Belange des Naturschutzes, definierte Schutzzonen und führte den Begriff des Landschaftsschutzgebietes ein. Auch wurde der Artenschutz für Pflanzen und ''nicht jagdbare Tiere'' damit erstmals gesetzlich festgeschrieben. Das RNG bildete bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze (Natursch…“