Artenschutz

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Artenschutz (auch Artenerhalt) umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen, entweder aufgrund ethischer oder ästhetischer Prinzipien oder aufgrund ökologisch begründeter Erkenntnisse. Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen. Gegenstand des Artenschutzes sind demgegenüber wildlebende Populationen der von ihm zu schützenden Zielarten. Ist diese Population lebensfähig, sind Tod und Verlust von Individuen hinnehmbar. Artenschutz bezieht sich im Prinzip ausschließlich auf wild lebende Tier- oder Pflanzenarten. Vergleichbare Bemühungen bestehen in der Landwirtschaft auch für selten werdende Nutztierrassen oder alte Obst-, Gemüse- und Getreidesorten. Übergreifendes Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität).

Seit 1966 werden Rote Listen gefährdeter Arten erstellt, durch die versucht werden soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab.

Artenschutz ist Teil des Naturschutzes. Dieser befasst sich neben dem Schutz von Populationen einzelner Arten auch besonders mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope). Man spricht auch vom Biotopschutz (Lebensraumschutz). (Direkter) Artenschutz und Biotopschutz gleichermaßen sollen das Artensterben verhindern oder verlangsamen.

Motivation[Bearbeiten]

Die Begründung für den Artenschutz ist letztlich ein Problem der Naturethik und der Umweltethik. Zu unterscheiden ist einerseits eine am Menschen orientierte, letztlich auf Nützlichkeitserwägungen beruhende Argumentation, für die das Vorhandensein von Arten für den Menschen direkt nützlich ist, etwa zur Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen. So wird etwa argumentiert, Wildbienen müssten geschützt werden, da ihre Funktion als Bestäuber einen hohen Wert für die landwirtschaftliche Produktion besitzt (siehe auch Bienensterben). Dies ist die Position des Anthropozentrismus. Andererseits gibt es Begründungen, die den Arten, als Teil der Natur, einen eigenständigen (intrinsischen) Wert zuschreiben, ob sie im Einzelnen für den Menschen nützlich sind oder nicht. Diese Haltung wird als Physiozentrismus zusammengefasst. Meist wird bei der Begründung nicht scharf zwischen beiden Ansätzen unterschieden. Der Ethiker Konrad Ott unterscheidet zwischen verschiedenen Begründungsebenen: Auf die umweltethische (Letzt-)Begründung auf der obersten Ebene folgen, daraus abgeleitete, rechtliche Normen, die in Leitlinien handhabbar gemacht werden. Daraus folgen dann naturschutzfachliche Handlungskonzepte, die zu regionalen Leitbildern und letztlich zu konkreten, lokalen Maßnahmen führen. Eine Vermischung der Begründungsebenen führt zu Konfusion.

Artenschutz wird heute auf wissenschaftlicher Basis, auf Grundlage ökologischer Erkenntnisse über die Autökologie der jeweils zu schützenden Arten und ihrer Habitate, durchgeführt. Er ist aber, wie alle ethischen Fragen, letztlich nicht naturwissenschaftlich begründbar (vgl. Naturalistischer Fehlschluss). Die Festlegung von Zielen und Prioritäten des Artenschutzes ist immer auch das Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Entscheidungen, die ihren eigenen Normen folgen.

Der Erhaltung besonders attraktiver seltener Arten ist außerdem eine ästhetische Motivation des Artenschutzes. Häufig wird versucht, den Schutz bedrohter Lebensräume durch den Schutz besonders attraktiver oder emotional berührender Arten anschaulicher zu machen. In der Fachdiskussion werden unterschieden:

  • Flaggschiffarten. Besonders charismatische und berühmte Arten, wie zum Beispiel der Große Panda als Symbolart des Verbands WWF (World Wide Fund For Nature).
  • Schlüsselarten (manchmal als „Ökosystem-Ingenieure“ bezeichnet). Einzelarten, die für die Funktion oder Erhaltung ganzer Ökosysteme besondere Bedeutung besitzen. Ein Beispiel wäre der Afrikanische Elefant, der für die Erhaltung der Baumsavannen Ostafrikas wesentliche Bedeutung besitzt.
  • Schirmarten (vom englischen „umbrella species“, abgeleitet von engl. umbrella: Regenschirm). Durch den Schutz einer attraktiven Art sollen wie durch einen Regenschirm weitere Arten mitgeschützt werden. So ist es leichter, Naturschutzmittel für den Schutz des Berggorillas zu mobilisieren als für den direkten Erhalt der Bergregenwälder Ostafrikas, von denen das Überleben nicht nur dieser, sondern zahlreicher weiterer, weniger bekannter Arten abhängt.
  • Zielarten sind Arten, die in ihren Lebensraumansprüchen repräsentativ für zahlreiche weitere Arten sind. Durch die Konzentration auf Zielarten sind die Maßnahmen leichter handhabbar und die Erfolge leichter messbar, als wenn zahllose Einzelarten angesprochen werden sollen. So steht der Eremit, eine nach der FFH-Richtlinie der EU streng geschützte Käferart, repräsentativ für die zahlreichen Arten, die auf Totholz als Lebensraum angewiesen sind. Verwandt sind die
  • Indikatorarten. Diese Arten zeigen durch ihr Vorkommen den Zustand zahlreicher, nur schwer direkt messbarer Umweltparameter und damit den Wert eines Lebensraums an. So ist der Dreieckstrudelwurm (Dugesia gonocephala) eine Indikatorart für Fließgewässer mit keiner, oder nur geringer, Gewässerverschmutzung.

Die Erhaltung der Artenvielfalt als eines der Elemente der Biodiversität ist ein seit den 90er Jahren stark an Interesse gewinnendes Argument für den Artenschutz. Dies kann man auf der Ebene der Molekulargenetik (genetische Vielfalt), der Populationen und Metapopulationen auf Artebene und der Ebene der Lebensgemeinschaften betrachten. Der Aspekt Erholung und Heimatschutz spielt für den Artenschutz traditionell ebenso eine Rolle.

Populationsschutz[Bearbeiten]

Der Schutz von Populationen ausgewählter Arten ist ein wichtiges Werkzeug des Artenschutzes. Methoden des Populationsschutzes sind neben dem direkten Schutz von Individuen bedrohter Arten und von deren Lebensräumen auch die Bestandsstützung durch spezielle Erhaltungszuchtprogramme und die Wiederansiedlung, wie zum Beispiel beim Przewalski-Pferd in der Mongolei oder beim Luchs im Harz. Schutz von Populationen bedeutet nicht in jedem Falle, dass auch jedes Individuum geschützt werden muss, sondern die Population als solche soll erhalten oder in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Quellen[Bearbeiten]

  • Michaela Arndörfer: Wie viele Arten braucht der Mensch? : eine Spurensuche. Wien, Köln, Weimar, Böhlau-Verlag 2010 Reihe: Österreich . Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Grüne Reihe des Lebensministeriums, Band 22, ISBN 978-3-205-78516-3